Zahnfreilegung

Nicht nur ein ästhetisches Thema.

Wenn Zähne den Durchbruch zur Mundhöhle nicht oder nur teilweise geschafft haben (Retention/Teilretention) oder schief im Knochen liegen (Verlagerung), kann eine Zahnfreilegung nötig sein. Diese Zähne können Druck auf die Zahnwurzeln der Nachbarzähne ausüben und diese so gefährden.
Bei einer normalen Wuchsrichtung des retinierten Zahnes, findet er nach der Freilegung manchmal von alleine seinen Platz im Gebiss. Oftmals benötigen die verlagerten Zähne mit einer Achsabweichung ein wenig mehr Unterstützung. Nach der Freilegung werden diese mit einem speziellen Bracket versehen und von dem/der Kieferorthopäden/-in aktiv in die gewünschte Position gezogen.
Die Behandlung erfolgt in der Regel unter örtlicher Betäubung. Sind die Patienten/-innen sehr jung oder besonders ängstlich, kann der Eingriff auch unter Vollnarkose vorgenommen werden.